Goldshaldenstraße 6, 75417 Mühlacker, Deutschland
Eine Kündigung, die durch einen vertretungsberechtigten Gesellschafter einer GbR ausgesprochen wird, kann mangels Vollmachtsvorlage zurückgewiesen werden.
Eine Kündigung, die durch einen vertretungsberechtigten Gesellschafter einer GbR ausgesprochen wird, kann mangels Vollmachtsvorlage zurückgewiesen werden.
So entschied das Bundesarbeitsgericht (AZ: 2 azr 147/19)“