Goldshaldenstraße 6, 75417 Mühlacker, Deutschland
Uwe Oehler, Ralph Holtei und Kai K. Hans Rechtsanwälte in Mühlacker
Bußgeldsachen sind immer ärgerlich. Oft erreicht einen ein Bußgeldbescheid in einer Lebenslage, in der einem so ein Bescheid gerade noch gefehlt hat. Es ist daher ratsam, sich auch bei Bußgeldsachen an einen erfahrenen Rechtsbeistand zu wenden. Unser Rechtsanwalt Uwe Oehler ist auf diesem Fachgebiet der richtige Ansprechpartner für Sie. Seine langjährige Erfahrung setzt er dafür ein, Sie umfassend zu beraten und um Sie bei Einsprüchen vor Gericht zu vertreten. Er weiß auch, wie Sie gegebenenfalls Ihren Führerschein behalten oder wiederbekommen können.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, stellen Sie sich natürlich erst einmal die Frage, was als Nächstes zu tun ist. Solche Strafen sind immer ärgerlich. Sie sollten auf jeden Fall nicht zu lange warten, um auf solche Sanktionen zu reagieren.
Kommt es zu einer Anhörung im Bußgeldverfahren, haben Sie die Möglichkeit, sich im Vorfeld von unserem Experten beraten zu lassen.
Wir zeigen Ihnen, welche Überlegungen Sie im Fall von Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsordnungswidrigkeiten anstellen sollten.
Haben Sie das Gefühl, ungerecht behandelt zu werden? Oft lohnt es sich, Bußgeldbescheide anzufechten.
Bei uns erhalten Sie Unterstützung beim Einlegen eines Widerspruchs gegen solche Bescheide.
Auch wenn es sich bei Bußgeldsachen oft nur um vermeintliche Kleinigkeiten handelt, lohnt es sich, die Expertise eines Rechtsanwalts einzuholen. Uwe Oehler sieht sich gemeinsam mit Ihnen den Sachverhalt an und zeigt Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie mit der angedrohten Strafe umgehen können. Sollte es zu einer Verhandlung kommen, haben Sie einen kompetenten Rechtsbeistand zu Seite. Herr Oehler bemüht sich aber auch darum, sofern das eine Option ist, Verhandlungen vor Gericht zu vermeiden. Außerdem bekommen Sie Beratungen zu Themen wie Fahrverbot, Punktereduzierung, verkehrspsychologischer Beratung, Nachschulungskursen oder führerscheinrechtlichen Maßnahmen der Behörde.